Aussetzung des Spielbetriebs

Aufgrund der drastisch gestiegenen Infektionszahlen im Freistaat Sachsen gilt ab Freitag, dem 19. November 2021, die Überlastungsstufe. Entsprechend den Festlegungen des STTV gelten somit für das Betreiben des Tischtennissports verschärfte Bedingungen wie beispielsweise die 2G-Regel.

Auf Grundlage der Festlegungen des STTV haben die Stadt- und Kreisfachverbände die Möglichkeit, bei Erreichen der Überlastungsstufe den Spielbetrieb ganz oder teilweise auszusetzen.

Der Vorstand des KFV Tischtennis hat sich mit dieser Situation bereits länger beschäftigt, um beim Eintreten der Überlastungsstufe gewappnet zu sein. Auch mit Vereinen fanden Diskussionen statt. Wir wissen, für alle Regelungen in dieser Zeit gibt es Für und Wider.

Daher trifft der Vorstand des KFV Tischtennis für den Spielbetrieb in seiner Zuständigkeit folgende Festlegung:

  • Mit Erreichen der Überlastungsstufe wird ab Freitag, dem 19. November 2021, der Tischtennisspielbetrieb in Zuständigkeit des KFV Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge im Punktspiel- und Pokalwettbewerb in den Erwachsenenspielklassen und in den Nachwuchsspielklassen sowie in den Ranglisten vorübergehend ausgesetzt.
  • In Abhängigkeit der Zeitdauer dieser Regelung wird über die Wiederaufnahme des Spielbetriebes entschieden. In welcher Form der Spielbetrieb wieder fortgeführt werden kann, ist momentan schwer einzuschätzen. Denkbar ist, die ausgefallenen Spiele nach dem jetzigen aktuellen Saisonende neu anzusetzen oder nur eine einfache Punktspielserie (Hinrunde) zu absolvieren.

Im Interesse eines fairen sportlichen Wettbewerbes wird um Verständnis für diese Entscheidung gebeten.

Unabhängig von dieser Entscheidung haben die Vereine weiterhin die Möglichkeit den Trainingsbetrieb unter den bestehenden Coronabestimmungen aufrecht zu erhalten. Auch die Möglichkeit von Freundschaftsspielen sollte unter Beachtung der Bestimmungen in Erwägung gezogen werden.

Guntmar Pritzke
Sportwart