Aktuelle Corona-Regelungen des STTV zum Spielbetrieb

Der STTV hat am späten Abend des 07.11.2021 auf die neue Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen reagiert und seine Regelungen an diese angepasst. Die vollständige Mitteilung könnt ihr hier nachlesen. Nachfolgend die wichtigsten Punkte, je nach Belastungsstufe im Freistaat Sachsen in der Übersicht:

In der Vorwarnstufe

  • in einer Sporthalle dürfen sich max. 10 nicht-geimpfte Personen aufhalten, insofern diese getestet sind (PCR-Test max. 48 Stunden gültig, PoC-Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden gültig)
  • es dürfen in einer Halle max. zwei Punktspiele gleichzeitg stattfinden (wurden mehr als zwei Punktspiele angesetzt, ist/sind das Spiel/die Spiele der niedrigsten Spielklasse(n) zu verlegen)
  • während Punktspielen ist Training nur von Genesenen oder Geimpften erlaubt
  • für den Fall, dass ein (1!) Punktspiel in der Halle stattfindet:
    • am Punktspiel dürfen max. vier Spieler/-innen pro Mannschaft teilnehmen, welche nicht geimpft oder genesen sind, insofern sie negativ getestet sind (Gültigkeit wie oben)
    • alle anderen Spieler/-innen müssen geimpft oder genesen sein
  • für den Fall, dass zwei (2) Punktspiele in der Halle stattfinden:
    • am Punktspiel dürfen max. zwei Spieler/-innen pro Mannschaft teilnehmen, welche nicht geimpft oder genesen sind, insofern sie negativ getestet sind (Gültigkeit wie oben)
    • alle anderen Spieler/-innen müssen geimpft oder genesen sein
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen

In der Überlastungsstufe

  • Spielbetrieb nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt
  • Der Heimverein hat dafür Sorge zu tragen, dass keine ungeimpften Personen die Sportstätte betreten
  • Möglichkeit des KFV, den Spielbetrieb ganz oder teilweise auszusetzen (Stand 08.11.2021 noch keine Pläne hierzu)