Saisonabbruch und Auswirkungen auf die KFV-Spielzeit 2020/2021

Bedingt durch die weltweite Coronapandemie ist auch der Tischtennissport im Kreis mit einem Schlag zum Erliegen kommen. Gemäß den Beschlüssen des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) und des Sächsischen Tischtennis-Verbandes (STTV) wurde der Spielbetrieb für die Spielzeit 2019/2020 zum 13. März 2020 ausgesetzt und zum 1. April 2020 für beendet erklärt. Damit finden in dieser Spielzeit keine Mannschaftswettkämpfe mehr statt. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf dem Spielbetrieb in unserem Kreisfachverband (Kreisunion, Kreisligen und Kreisklassen).

Durch den DTTB wurde festgelegt, dass in dieser abgebrochenen Saison die Tabellen zum Zeitpunkt der jeweiligen Aussetzung der Spielzeit (13. März 2020) als Abschlusstabellen gewertet werden. Entsprechend diesem Stand regelt sich auch die Auf- und Abstiegsfrage. Mannschaften, die auf Relegationsplätzen stehen, können bei Interesse ohne zusätzlichen Spiele in die nächst höhere Spielklasse aufsteigen bzw. in ihrer Spielklasse verbleiben (nicht absteigen).

Zusätzliche Festlegungen des STTV-Präsidium, welche für alle Spielklassen des STTV, der BFV, KFV und SFV gelten:

  1. Alle Mannschaften, welche auf einen Relegations-Aufstiegsplatz in der Abschlusstabelle vom 13.03.2020 stehen, können in die nächsthöhere Spielklasse aufsteigen.
  2. Alle Mannschaften, welche auf einen Relegations-Abstiegsplatz stehen, können in der bisherigen Spielklasse verbleiben.
  3. Da einige Mannschaften in der Rückrunde sehr wenige Punktspiele absolviert haben, wird zur Aufstellungssmeldung bzw. Aufstellungsbestätigung der Hinrunde 2020/21 auf die Neuerteilung eines Reservespielerstatus (RES) verzichtet.
  4. Evtl. weitere notwendige Entscheidungen behält sich das STTV-Präsidium vor.

Für den Spielbetrieb auf Landes- und Bezirksebene ergänzt eine Härtefallregelung die Festlegungen des STTV bezüglich Auf- und Abstieg (Anlage 1/Härtefallregelung). Dieser Regelung schließt sich der KFV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge grundsätzlich an. Hierbei ist zu beachten, dass die Staffelstärke je Spielklasse maximal 10 Mannschaften betragen kann. Dies wird ein wesentliches Prüfkriterium bei vorliegenden Anträgen sein.

Welche Auswirkungen hat das für den Kreisspielbetrieb an der Schnittstelle zum Bezirk?

Nach den Tabellenständen werden aus dem Bezirk keine Mannschaften sportlich in den Kreis absteigen (Ausnahmen wären bei Zurückziehen von Mannschaften denkbar). Mögliche Aufsteiger von der KU in den Bezirk wären SG Oelsa und ESV Lok Pirna. Die Mannschaften müssen spätestens bis zum 23. April 2020 ihre Bereitschaft beim Bezirk melden. Bisher hat bereits SG Oelsa den Verzicht auf den Aufstieg in die Bezirksklasse erklärt. Von Lok Pirna steht die Entscheidung noch aus.

Wie wird der Kreisspielbetrieb für die neue Saison geregelt?

Auf Grundlage der STTV-Festlegungen sowie den Festlegungen zum Spielbetrieb 2019/2020 sind entsprechend den Abschlusstabellen von Mitte März 2020 die Staffel im Kreis neu zusammenzustellen. Da wir nach Abschluss dieser Saison eine Neuorganisation der Staffelstrukturen (West-Staffeln) vornehmen wollten und das auch festgelegt haben, können wir mit der aktuellen Situation ganz gut leben. Gemäß unseren Festlegungen zum Spielbetrieb 2019/2020 und den aktuellen STTV-Festlegungen wurde folgende neue Staffelstruktur erarbeitet:

Kreisunion

Nach aktuellem Stand steigen aus der Kreisunion 3 Mannschaften in die Kreisligen ab (TSV Reinhardtsgrimma, Prossener SV und Post SV Dippoldiswalde 3.). Aufsteiger aus den 1. Kreisligen sind Hainsberger SV und TSV Graupa 3. Somit sind maximal 10 Mannschaften in der Kreisunion spielberechtigt.

Kreisstaffeln unterhalb der Kreisunion

Gemäß den Abschlusstabellen vom März 2020 wird getrennt nach Ost- und Weststaffeln eine Gesamtplatzierungsreihenfolge beginnend mit den Absteigern aus der Kreisunion und der jeweiligen Platzierung der Mannschaften in den Kreisstaffeln ab 1. Kreisliga erstellt. Diese Reihenfolge bildet dann die Grundlage für die Zuordnung der Mannschaften in die jeweiligen Spielklassen beginnend ab 1. Kreisliga.

Dabei ist über alle Spielklassen eine gleiche Anzahl von Mannschaften pro Staffel anzustreben. Die maximale Staffelstärke beträgt 10 Mannschaften.

Auf Grund der aktuellen Gesamtanzahl von Mannschaften ergibt sich somit für jede Staffel grundsätzlich eine Staffelstärke von 9 Mannschaften (Ausnahmen unterste Spielklassen).

Kreisstaffeln Ost

In den Oststaffeln betrug in der abgelaufenen Spielzeit die Staffelstärke bereits 9 Mannschaften. Somit sind die jeweils beiden Letztplatzierten Mannschaften der 1. Kreisliga (SV Wesenitztal, SSV Heidenau 3.) und 2. Kreisliga (SG Traktor Reinhardtsdorf 2., Prossener SV 2.) Absteiger in die nächst tiefere Spielklasse und die beiden Erstplatzierten Mannschaften der 2. Kreisliga (TTV Königstein 3., TTV 91 Neustadt 2.) und 1. Kreisklasse (SV Kurort Rathen 52 3. (2.), BSV 68 Sebnitz 2.) Aufsteiger in die nächst höheren Spielklasse.

Die Mannschaften der beiden Staffeln der 1. Kreisklasse wurden entsprechend der Reihenfolge der Platzierung der 1. Kreisklasse und der neuen 2. Kreisklasse zugeordnet.

Kreisstaffeln West

In den Kreisstaffeln West betrug die Staffelstärke teilweise 11 Mannschaften. Auf Grund der Zuordnung von nur noch 9 Mannschaften pro Spielklasse, gibt es quasi mehrere Absteiger in die nächsttiefere Spielklasse und die beiden Erstplatzierten je Spielklasse verbleiben als quasi Aufsteiger in ihrer Spielklasse.

Auf Grund der aktuellen Anzahl von Mannschaften im Spielbetrieb West-Staffeln ist die Bildung einer 5. Kreisklasse bei 2 verbleibenden Mannschaften nicht gegeben. Daher werden den beiden untersten Spielklassen (3. und 4. Kreisklasse) jeweils 10 Mannschaften zugeordnet. 

Zusammenfassung KFV-Saison 2020/2021

In der beigefügten Datei (Anlage 2) sind die Abschlusstabellen 2019/2020 (1. Arbeitsblatt) sowie die neue Staffelstruktur (Kreisstaffeln) für den Spielbetrieb 2020/2021 (2. Arbeitsblatt) entsprechend unseren Festlegungen zum Spielbetrieb 2019/2020 zusammengefasst.

Die vom KFV in der Anlage dargestellte Staffelstruktur bildet somit die Grundlage für den Spielbetrieb 2020/2021. Der Terminplan des KFV sieht einen Spielbeginn ab Anfang September 2020 vor, sofern es die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen auf Bundes- und Landesebene zulassen. Sollten sich neue Sachverhalte zum Spielbetrieb auf Kreisebene ergeben, werden wir umgehend die Vereine informieren.

Für die Beantragung eines Härtefalls besteht bis spätestens 30. April 2020 die Möglichkeit, einen formlosen Härtefallantrag an den Sportwart des KFV, Guntmar Pritzke (guntmar.pritzke@t-online.de) mit nachvollziehbarer Begründung zu stellen. Über die Befürwortung oder Ablehnung der Anträge entscheidet der Vorstand des KFV auf Vorschlag des Sportwartes.

Im Weiteren werden die Vereine von aufstiegsberechtigten Mannschaften der Kreisstaffeln Ost sowie der beiden Staffelsieger der 1. Kreisligen gebeten, bis spätestens 30. April 2020 dem Sportwart, Guntmar Pritzke, ihre Zustimmung oder ihren Verzicht auf den Aufstieg per e-mail mitzuteilen.

Bis spätestens 9. Mai 2020 sind sich bereits jetzt abzeichnende Veränderungen bezüglich der Meldung von Mannschaften für den Spielbetrieb 2020/2021 (Anmeldung neuer Mannschaften, Abmeldung von Mannschaften oder Zurückziehen von Mannschaften in eine niedrigere Spielklasse) ebenfalls an den Sportwart per e-mail mitzuteilen.

Unabhängig von diesen Terminen gelten weiterhin die amtlichen Meldetermine über TT-Live:

  1. Bis 31. Mai 2020 Mannschaftsmeldung für Saison 2020/21 (u. a. Spieltage, Spielort, Spielzeit, Terminwünsche, Kreispokal)
  2. Bis 5. Juni 2020 Möglichkeit zur Zurückziehen von Mannschaften vom Spielbetrieb (ohne Strafe)
  3. Bis 31. Juli 2020 Meldung der Mannschaftsaufstellungen gemäß Spielstärke

Wir wünschen euch weiterhin alles Gute und natürlich beste Gesundheit!