Achtung: STTV legt 3G-Regel für alle Wettkämpfe fest (ab Inzidenz von 35)

Der STTV hat für alle Punkt- und Pokalspiele sowie sämtliche Wettkämpfe des STTV und seiner Unterverbände (also auch für unseren KFV), die Einführung der 3G-Regel ab einer Inzidenz von 35 beschlossen. Die vollständigen Festlegungen findet ihr hier, nachfolgend einige wichtige Punkte:

  • gültig am übernächsten Tag ab einem 7-Tages-Inzidenzwert von 35 im Landkreis, welcher 5 Tage in Folge überschritten sein muss (aktuell LK SSZ-OE: Inzidenz seit 10.09.2021 > 35, d.h. Gültigkeit ab 16.09.2021 erwartet)
  • Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises:
    • Überprüfung der Dokumente durch beide Mannschaftsleiter
    • Verstöße werden auf dem Spielprotokoll eingetragen
  • Tests:
    • PCR-Test maximal 48 Stunden gültig
    • PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig
  • Selbsttests:
    • möglich unter Aufsicht beider Mannschaftsleiter, wenn Notwendigkeit 72 Stunden vorab angezeigt wurde und beide Mannschaftsleiter zustimmen
    • Der zu Testende verpflichtet sich einen Test in Originalverpackung zum Spielort mitzubringen
    • Weder der Heim- noch der Gastverein müssen Selbsttests zur Verfügung stellen
  • Zutritt zur Sportstätte ist nur geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Erfüllt eine Person diese Anforderungen nicht, sollte der Heimverein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und der Person den Zutritt verweigern.
  • Falls erforderlich, müssen die Kontaktdaten aller anwesenden Personen auf ein entsprechendes Kontaktdatenformular eingetragen werden. Dieses Formular ist vom gastgebenden Verein zur Verfügung zu stellen.